Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (RWP.NRW 2011) – Beratungsleistungen

Ziel und Gegenstand

Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP NRW) fördert das Land Nordrhein-Westfalen betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beratern durchgeführt werden und für das Unternehmen und seine Entwicklung von besonderem Gewicht sind. Gefördert werden insbesondere Beratungsleistungen zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit.

Mitfinanziert werden insbesondere Beratungen in folgenden Bereichen:

Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,

grundlegende Umstrukturierung,

notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,

Übergabe des Unternehmens auf einen Unternehmensnachfolger,

vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen und

Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Das Unternehmen muss älter als fünf Jahre sein.

Voraussetzungen

Die Beratungsförderung ist landesweit möglich. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Die beauftragte Beratungsgesellschaft muss über mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsfeld verfügen. Der Durchführungszeitraum für jede Beratungsphase darf zwei Monate nicht überschreiten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50% der Beratungskosten, die Bemessungsgrundlage beträgt max. 1.250 EUR pro Tagewerk. In der Regel werden bis zu 8 Beratungstage gefördert.

Für Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen, beträgt die Höhe der Förderung max. 80% der Beratungskosten bei einer Bemessungsgrundlage von 1.250 EUR pro Beratungstag.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: http://www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

zu stellen. Der Antrag ist bei der NRW.BANK erhältlich bzw. kann im Internet abgerufen werden.

Quelle

Runderlass vom 28. Juli 2011; Rundschreiben der NRW.BANK vom 13. Dezember 2013.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2014.

Wichtige Hinweise

Die Bewilligungsverfahren müssen gemäß EU-Kommission bis zum 30. Juni 2014 abgeschlossen sein. Daher nimmt die NRW.BANK Anträge im Rahmen des RWP NRW – Beratungsleistungen nur noch bis zum 31. Mai 2014 entgegen.

Seit dem 1. August 2011 beträgt der Zeitraum, in dem die Beratungsleistung durchgeführt werden muss (Durchführungszeitraum), für jede Beratungsphase maximal zwei Monate (bislang fünf Monate). Für die Abrechnung der Maßnahme und für die Einreichung des Tätigkeitsnachweises und des Beratungsberichts steht weiterhin ein über den Durchführungszeitraum hinausgehender Zeitraum von einem Monat zur Verfügung, sodass der Bewilligungszeitraum drei Monate beträgt.

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Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Schöne Grüße Claus Lottis

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