Beratungsförderung vor der Gründung

Ziel und Gegenstand:

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen. Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission.Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind bzw. werden wollen.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer selbständigen Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen abzielen.Nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung, Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten. Darüber hinaus gelten weitere Förderausschlüsse.Die Beratungen sind mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen (bei Zirkelberatungen in vollem Umfang).Die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften muss durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Berufserfahrung gegenüber den Trägern nachgewiesen werden.

Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch zu führen, an dem neben dem Antragsteller ein Vertreter der Anlaufstelle und der für das Projekt vorgesehene Berater teilnehmen. Die Liste der Anlaufstellen kann im Internet abgerufen werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk.

Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden.

Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR.

Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Antragsverfahren

Die Anträge sind zu richten an die

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

Auf’m Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

Tel. (02 11) 30 27 15 28

Fax (02 11) 30 27 15 30

E-Mail: info@lgh.de

Internet: http://www.lgh.de

oder die

IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)

Marienstraße 8

40212 Düsseldorf

Tel. (02 11) 3 67 02-30

Fax (02 11) 3 67 02-48

E-Mail: ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de

Quelle: 

Runderlass vom 30. November 2007, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 37 vom 14. Dezember 2007, S. 861; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vom 22. November 2013, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 33 vom 20. Dezember 2013, S. 579.

Geltungsdauer

Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Wichtige Hinweise

Beratungen, die aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert wurden, werden nicht bezuschusst (Kumulierungsverbot).

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Contact Us

Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Schöne Grüße Claus Lottis

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