NACH DER GRÜNDUNG („Nachgründungsphase“)

BERATUNGSFÖRDERUNG ab Januar 2016
Die Durchführung des neuen Beratungsprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde. Die Umsetzung des Programms erfolgt unter anderem durch die Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.
– Antragsberechtigung und Förderumfang:
Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung)
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
der Unternehmensführung und Spezielle Beratungen:

  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 4.000 Euro
  • Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig),
  • Fördersatz 60%, Region Lüneburg,
  • Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig

Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
der Unternehmensführung und Spezielle Beratungen:

  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
  • Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig),
  • Fördersatz 60%, Region Lüneburg,
  • Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
  • maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen
    (ohne Berichterstellung und ohne Reisezeiten)

 

Für Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die die Voraussetzung im Sinne von Nr. 20a oder 20b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen) Unternehmenssicherungsberatung. Zusätzlich kann nach der Unternehmenssicherungsberatung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eine weitere Beratung (Folgeberatung) gefördert werden:

  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
    Fördersatz 90% bundesweit
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Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Schöne Grüße Claus Lottis

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