Die Unternehmen müssen älter als fünf Jahre sein

Ziel und Gegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die beteiligungsorientierte Beratung ( Potentialberatung) kleiner und mittlerer Unternehmen.

Mit der Beratung sollen die Stärken und Schwächen des Unternehmens ermittelt, Lösungswege und Handlungsziele entwickelt, ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festgelegt und entsprechende Umsetzungsschritte eingeleitet werden.

Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmern und Beschäftigung der Mitarbeiter zu sichern und auszubauen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen mit Sitz und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Die Unternehmen müssen älter als fünf Jahre sein und sich überwiegend in Privatbesitz befinden.

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen. Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und in der Regel im Unternehmen stattzufinden. Telefonische Beratungen werden nicht gefördert.Die Zuschüsse werden nur für die Beratung gewährt, Vor- und Nachbereitungszeiten sind nicht förderfähig.Für die Umsetzung der Förderung wird eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch die Beratungsstellen vorausgesetzt.

Die Förderung muss innerhalb von neun Monaten nach der Beratung durch die Beratungsstelle beantragt werden.

Wird der zulässige Umfang von maximal 15 Beratungstagen nicht ausgeschöpft, kann innerhalb von zwölf Monaten eine weitere Potentialberatung im Umfang der noch nicht beanspruchten Beratungstage gefördert werden. Eine weitere Potentialberatung mit einem Umfang von maximal 15 Beratungstagen kann frühestens nach 36 Monaten gefördert werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Förderung umfasst 1 bis 15 Beratungstage. Pro Beratungstag werden 50% der tatsächlichen Kosten erstattet, maximal 500 EUR pro Beratungstag.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung des Unternehmens durch eine Beratungsstelle für Potentialberatung. Bei positiver Stellungnahme der Beratungsstelle kann die Potentialberatung begonnen werden. Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung auf dem vorgesehenen Antragsformular beantragt. Bei negativer Stellungnahme besteht die Möglichkeit der Antragstellung mit einem bei der Bewilligungsbehörde anzufordernden Formular.

Die Liste der Beratungsstellen kann im Internet abgerufen werden.

Träger des Programms ist die:

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.

Im Blankenfeld 4

46238 Bottrop

Tel. (0 20 41) 7 67-0

Fax (0 20 41) 7 67-2 99

E-Mail: mail@gib.nrw.de

Internet: http://www.gib.nrw.de

Quelle

Informationsblatt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 15. November 2011; Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales vom 31. Mai 2011 (ESF-Förderrichtlinie), Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 13 vom 8. Juni 2011, S. 152; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales vom 1. September 2013, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 23 vom 16. September 2013, S. 426.

Wichtige Hinweise

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

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