CORONA Soforthilfe-Programme NRW und BUND
In den letzten Tagen sind vom Bund und von den Ländern Hilfsprogramme aufgelegt worden, die die wirtschaftlichen Schäden die durch das CORONA-Virus entstehen abfedern sollen.
Auf dieser Seite sind einige Informationen und Links um die Förderpakete besser zuzuordnen und den Antrag zu erleichtern.
Hier werden in erster Linie Förderprogramme des Bundes und die Soforthilfe-Programme des Landes NRW dargestellt
Eine Übersicht der CORONA Soforthilfe-Programme von der IHK-Bonn

CORONA Soforthilfe-Programme der KfW
KfW-Sonderprogramm 2020 -etablierte und junge Unternehmen
KfW-Unternehmerkredit (037/047),
ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076))
(jeweils mit Link zur KfW)
Die Programme stehen ab dem 23.03.2020 auch Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend inanzierungsschwierigkeiten haben. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition waren, einen Kredit beantragen können.
Das Spektrum der Bonitäts-Besicherungsklassenkombinationen, die mit einer Haftungsfreistellung zugesagt werden können, haben wir um die Kombinationen 6/3, 7/1 und 7/2 ergänzt. Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 1 Mrd. Euro. Er ist begrenzt auf
• 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder
• den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate
bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen (Höhe ist gegenüber der Hausbank vom Unternehmen zu bestätigen) oder
• das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
Darüber hinaus ist der Kredithöchstbetrag bei Kreditbeträgen über 25 Mio. Euro auf 50% der
Gesamtverschuldung begrenzt.
Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. Investitionsfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten. Längere Laufzeiten werden in den beiden Programmen b .a. w. nicht mehr angeboten.
Die KfW bietet für kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an, jeweils sowohl für Betriebsmittel als auch für Investitionen. Die Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert.
(Quelle: KfW-Bank)
NRW Sofortprogramm für freischaffende Künstler
Corona: NRW mit Sofortprogramm für freischaffende Künstler
In einem unkomplizierten Verfahren erhalten freischaffende Künstler für Einnahmen, die wegen der Corona-Krise ausfallen, eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.
NRW Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
23. März 2020
Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Es gibt dringenden Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständigen und Angehörige der Freien Berufe. Diese leiden unter akuten Liquiditätsengpässen und sehen sich teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. In der Regel erhalten sie keine Kredite, weil sie weder über Sicherheiten noch weitere Einnahmen verfügen. Um hier schnell zu unterstützen wird noch in dieser Woche ein Zuschussprogramm aufgelegt.
(Quelle: Wirtschaft NRW)
Wir helfen bei der Antragstellung - schnell und unbürokratisch
Bei einigen Hilfsprogrammen müssen Materialien für die durchleitenden Institute aufbereitet werden.
Wir helfen – Anfragen bitte über Kontaktformular – siehe unten:
Schöne Grüße
Bleiben Sie gesund.
Claus Lottis